Ihre Rechtsanwälte aus München

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät sind wir insbesondere auf den Gebieten des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Erbrechts einschließlich des Stiftungsrechts, des Grundstücks- und gewerblichen Mietrechts, des Arbeitsrechts sowie des Organ- und Managerhaftungsrechts und – last but not least – des Steuerrechts strategisch beratend tätig.

Neben der beratenden Tätigkeit, die den überwiegenden Teil unserer anwaltschaftlichen Arbeit ausmacht, wird in unserer Kanzlei der Prozessführung ein hoher Stellenwert beigemessen, wobei wir Prozessführung insbesondere auch als zielorientierte Prozessvorbereitung, etwa durch die Erstellung von Gutachten zu komplexen Rechtsfragen, verstehen. In beiden Bereichen arbeiten wir teamorientiert und kollegial mit den Rechtsabteilungen, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten, aber auch mit renommierten Fachanwälten für Straf- und Verwaltungsrecht sowie ausländischen Experten zusammen.

Portrait vom Rechtsanwalt Dietrich Walrab von Buttlar

Dietrich-Walrab v. Buttlar

Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilieninvestitionen, Schiedsgerichtsbarkeit, Erbrecht, Stiftungen und Steuerrecht, Testamentsvollstreckungen.

Portrait von Rechtsanwalt Christian Litke

Christian Litke

Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Produkthaftungsrecht.

Portrait vom Rechtsanwalt Michael Holzinger

Dr. Michael Holzinger

Erbrechtliche Auseinandersetzungen, Organ- und Managerhaftung sowie D&O, nationales und internationales Erbrecht, Testamentsvollstreckungen, gewerbliches Miet- und Pachtrecht, internationales Privatrecht, nationales und internationales Handelsrecht.

Portrait vom Rechtsanwalt

Dr. Ragnar Baderschneider

Erbrecht, Stiftungen und Gemeinnützigkeitsrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, Testamentsvollstreckungen.

Arbeitsrecht

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften sowie die Gestaltung von Verträgen mit Organmitgliedern.

Vor allem für inländische Unternehmen oder deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sowie für Stiftungen erstellen wir maßgeschneiderte Arbeits- und Anstellungsverträge sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und flexible Arbeitszeitregelungen, helfen aber auch bei den zunehmend komplexer werdenden Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung. Ferner bieten wir fachkundige Unterstützung bei Trennungsprozessen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, aber auch bei der Gestaltung von Betriebsübergängen jeglicher Art. Unternehmen mit Betriebsrat können sich auf unsere Beratung in betriebs¬verfassungsrechtlichen Fragen verlassen. Gerne bieten wir auch Unterstützung an bei einer Reihe von definierten Abläufen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, führen aber im Ernstfall auch gerne arbeitsgerichtliche Prozesse.

Gesellschafts- und Handelsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Beratung von Mandanten in Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Regelungen der Unternehmensnachfolge mit allen zivil- und steuerrechtlichen Aspekten, Betriebsaufspaltungen und Umwandlungen sowie der steueroptimierten Umstrukturierung von Unternehmen sowie dem Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen (M&A).

Kompetent und fachkundig stehen wir Unternehmen verschiedenster Größenordnungen in allen Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts und bei Transaktionen von nationaler oder internationaler Bedeutung zur Seite, insbesondere für Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge und bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.

Unternehmen verschiedener Branchen unterstützen wir laufend bei Entwurf, Anpassung oder Beendigung von betriebsbezogenen Verträgen aller Art, insbesondere der Ausarbeitung von AGBs, und berücksichtigen dabei etwaige steuerrechtliche Besonderheiten im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes.

Erbrecht

Unser kompetentes und erfahrenes Team bietet erfolgreich rechtliche Unterstützung bei der Prüfung, Planung, Gestaltung und steuerlichen Optimierung von Nachfolgeregelungen für Privatpersonen und Unternehmer. Dies betrifft vor allem Mandanten mit Besitz im Ausland, bei dem deutsches und internationales Erb- und Erbschaftsteuerrecht zu berücksichtigen sind. Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsfragen, der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und der Abwicklung von Nachlässen bieten wir Unterstützung im Wege einer durchdachten Beratung nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten des Falles. Erbschaftskonflikte bewältigen wir auch außergerichtlich im Rahmen von Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit oder mit alternativen Möglichkeiten, um zeitraubende und für den Mandanten kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Stiftungsrecht

Die Errichtung und Betreuung von Stiftungen bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit komplexen rechtlichen Materien, die noch dazu innerhalb der Bundesländer unterschiedlich geregelt sind. Nicht zuletzt deshalb bedarf es einer fachlich einwandfreien Expertise, um eine Stiftung ins Leben zu rufen. Wir stehen während des gesamten Gründungsprozesses, mit der Gestaltung von Stiftungssatzungen unter Beachtung von stiftungs- und steuerrechtlichen Gegebenheiten, bis zum Vollzug zur Seite, prüfen aber auch später die Zulässigkeit von Förderprojekten und entwickeln zuverlässig Förderrichtlinien, wobei dies sowohl Familienstiftungen als auch Verbrauchs- oder gemeinnützige Stiftungen betrifft. Unsere Partner sind in den Gremien bedeutender Stiftungen vertreten.

Prozessrecht

Wirtschaftliche Rechtsstreitigkeiten erfordern Einfühlungsvermögen, juristisches Verständnis und nicht zuletzt eine nachhaltige, maßgeschneiderte Lösung. Als erfahrene Rechtsanwälte in München verfügen wir über jahrelange fachspezifische Erfahrung, um Sie kompetent durch entstandene Konflikte hindurch zu begleiten. Sowohl auf nationaler, als auch internationaler Ebene gestalten wir aktiv gerichtliche und außergerichtliche Prozesse und nehmen zum Vorteil unserer Mandanten an Schieds- und Mediationsverfahren teil.

  • Zivil- und Wirtschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kapitalanlage- und Bankwesen
  • Schiedsgerichtwesen
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht

Fundierte Rechtskenntnisse und vor allen Dingen die langjährige und erfolgreiche prozessuale Expertise unseres Teams machen uns zur ersten Anlaufstelle bei drohenden oder bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Wir verfügen über die notwendige Kompetenz, Ihre Ansprüche optimal zu vertreten und durchzusetzen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, im Prozess nicht nur rechtlich, sondern wirtschaftlich für unseren Mandanten das beste Ergebnis zu erzielen, und dies aufgrund eingehender, strategischer und zielorientierter Prüfung und Vorbereitung.

Steuerrecht

Wissen ist Macht. Das Wissen um steuerliche Regelungen sowie der sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten machen uns zum idealen Partner in Zusammenhang mit allen Planungen und Transaktionen, um deren steuerliche Auswirkungen zu prüfen und zu steuern.

Gerade unsere internationale Kompetenz in diesem Bereich ist maßgeblich, weil die steuerliche Beratung von Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen auf Basis sich permanent verändernder Rechtsgrundlagen erfolgt und die zunehmende Internationalisierung zu immer komplexeren und vielschichtiger werdenden Fragestellungen und Entscheidungen führt. Interdisziplinäre Lösungskonzepte in steuerlich relevanten Themen sind Teil unserer Beratungsqualität, insbesondere bei Nachfolgeregelungen, Alternativgestaltungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und in Erbfällen.

Kompetenz erfordert Generalismus und Spezialisierung, die Fähigkeit, Möglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.

Schmid, v. Buttlar & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Schloßschmidstraße 3
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