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Auf dem Gebiet des Steuerrechts
steuerliche Beratung vermögender Privatpersonen und von Unternehmern sowie der Unternehmen bei Nachfolgeregelungen, Alternativgestaltungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, steuerliche Betreuung in Erbfällen.
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Kompetenz erfordert Generalismus und Spezialisierung, die Fähigkeit, Möglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.
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