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Steuerberatung
bedeutet für uns die Beratung unserer Mandanten bereits in der Phase der Vorüberlegung zu ihren geplanten Aktivitäten. Unsere Beratung umfaßt nationales und selektiv auch internationales Steuerrecht. Dies gilt haupt- sächlich für Österreich, Schweiz, USA und Kanada. Speziell bei der Vermögensnachfolge können die vorgesehenen Verfügungen bereits im Vorfeld unter Berück- sichtigung ihrer erbschaft- und schenkungssteuerlichen Auswirkung entscheidend mitgestaltet werden. Darüber hinaus beraten wir auch Stiftungen bei der Bearbeitung und Abwicklung steuerlicher Sachverhalte.
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Erfahrung ist bekanntlich eine Basis, die durch nichts zu ersetzen ist. Vorteil: Sie ist gezielt multiplizierbar.
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