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Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
Gestaltung von Verträgen mit Organmitgliedern, Erstellung von Arbeits- und Anstellungsverträgen sowie von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen für Arbeiter und Angestellte, Gestaltung von Betriebsübergängen jeglicher Art, Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen Themen.
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Kompetenz erfordert Generalismus und Spezialisierung, die Fähigkeit, Möglichkeiten zu erkennen und umzusetzen.
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